Herzlich Willkommen lieber Gast!
Gastkarten
Sie können bei uns auch gerne als Gast angeln.
Dafür stellen wir Gastkarten aus, die entweder für die Hase oder für die Ankumer Seen gültig sind.
Bringen Sie einfach Ihren Fischereiausweis mit.
- Tages- und Wochenkarten für die Gewässerstrecke "Hase II" sind beim Raiffeisenmarkt in der Lohbecker Str. 1 in Bersenbrück erhältlich.
- Tages- und Wochenkarten für die Gewässerstrecke "Hase II" können auch online über
https://www.hejfish.com/d/14553 gekauft werden.
- Tages- und Wochenkarten für die Ankumer Seen werden direkt von der Gemeindeverwaltung, Hauptstr. 27 in Ankum ausgestellt.
Die Kosten für Tages-/Wochenend- und Wochenkarten betragen jeweils:
- Tageskarte: 10,- €
- Wochenendkarte: 17,- €
- Wochenkarte: 30,- €
Hase II
Tages- und Wochenkarten für die Gewässerstrecke "Hase II" sind
- beim
Raiffeisenmarkt in der Lohbecker Str. 1 in Bersenbrück erhältlich.
Diese sind gültig für die Gewässer:
- Hase II
- In der Fischereigenossenschaft Hase II von der Einmündung des Ableiters des Haserückhaltebeckens (Alfsee) in die Hase bis Meschers Brücke (Talge).
- Mühlenhase
- Förstergraben in der Hemke
- Achtung: Sperrstrecken bei der Fischtreppe beachten!
Besondere Bedingungen:
- Fangbeschränkung: max. 10 Weißfische.
Ankumer Seen
Tages- und Wochenkarten für die Ankumer Seen werden direkt von der Gemeindeverwaltung, Hauptstr. 27 in Ankum ausgestellt.
Diese sind
nur für die
Ankumer Seen gültig!
Austauschkarten von anderen Vereinen
(für Mitglieder im ASV-Bersenbrück eV)
Gastkarten von anderen Vereinen sind für Vereinsmitglieder beim Raiffeisenmarkt in der Lohbecker Str. 1 in Bersenbrück erhältlich.
Wichtiger Hinweis: Gemäß Sitzungsbeschluss der FuG gilt ab sofort für alle Gastangler mit Austauschkarten der FuG eine verlängerte Raubfisch Schonzeit für Hecht und Zander vom 01.01. - 31.05.!
Bedingungen:
- Nur für Vereinsmitglieder
- Kaution 20,- €
- Ausleihzeit 3 Tage, spätestens am 4. Tag zurück
- Bei Zeitüberziehung gibt es eine Strafe von 5,- € pro Tag
- Bearbeitungsgebühr 2,- € (Kosten der Ausgabestelle)
Gewässer, auf die sich die Erlaubnis erstreckt:
SFV Alfhausen -
http://sfv-alfhausen.de
- Hase:
- Von Herkenhoffs Brücke bis zur Ableitermündung.
- Ableiter:
- Von der Mündung in die Hase bis zum Überlaufwerk.
- Üffelner Aue:
- Von der Mündung in die Hase bis zum Überlaufwerk.
Besondere Bedingungen:
- Im November und Dezember ist Dienstags das Fischen an der Hase verboten.
- Fangbeschränkungen pro Tag: 1 Hecht, 1 Karpfen, 1 Zander, 1 Forelle, 10 Weißfische (inkl. 5 Köderfische)
- Das mitführen von Hunden ist nicht gestattet.
ASV Dohren -
http://www.asv-dohren.de
- Lagerbach:
- Vom Einlauf Etelbach in Wettrup bis zum Einlauf in die Hase.
- Von der Welle bis zum Sammelbecken Rußland.
- Ab der Brücke Andrup bis zur Hase Flussabwärts nur rechtsseitig.
- Auf den Gebieten der Privateigentümer sind diese gegen Vorlage des Personalausweises kontrollberechtigt.
FV Essen -
http://www.fischereiverein-essen.de
- Hase:
- Lager Hase:
- Große Hase:
- bis Brücke Brokstreek - Bunnen
- Essener Kanal:
- Brokhagen Stau bis Gr. Mühlenhase.
- Essener Kanal:
- Gr. Mühlenhase bis Zusammenfluss.
- Fladderkanal:
- Durchstich Wangerpohl - Mündung Lager Hase.
- Calhorner Mühlenbach
- Blocksmühlenbach
- Harmer See (Blauer See)
- Altarm Farwick
ASV Haselünne -
http://www.asv-haseluenne.de
- Hase:
- Von Gemeindegrenze Herzlake bis Brücke Hamm-Bückelte beidseitig.
- Großer See
- Campingplatzsee
- Altarm Bückelte:
- Angelverbot zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Kein Nachtangeln!
- Altarm Wehlage:
- Angelverbot zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Kein Nachtangeln! Keine Angeln erlaubt in der Zeit vom 01.04.-01.06.
- Altarm Cordes / Andrup I:
- Angelverbot zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Kein Nachtangeln!
- Altarm Rhin:
- Am Altarm Rhin darf nur von der Waldseite geangelt werden.
Besondere Bedingungen:
- Das Blinkern und Fischen mit der Fliegenrute/Kunstköder ist nur in der fließenden Hase erlaubt.
- Futterbeschränkung 2 Ltr. (nass) für alle stehenden Gewässer.
ASV Herzlake
- Hase:
- Beidseitig ab Mündung Hahnenmoorkanal rechtsseitig bis Einmündung Südradde linksseitig bis Gemeindegrenze Andrup (Flusskilometer 40,4).
ASV Mittelradde Lähden
- Mittelradde:
- Linksseitig: Grenzgraben Vinnen-Ahmsen bis Brücke Westerlohmühlen.
- Rechtsseitig: Grenzgraben Wieste-Lahn bis Brücke Westerloh-Berßen
- Riehe:
ASV "Hase" Lehrte
- Hase:
- Von der Brücke Hamm bis Brücke Borkeloh beidseitig, außer Innenseite ehem. Altarm Bückelte; Angelverbot von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang 1,5 km stromabwärts der Mittelraddemündung.
- Mittelradde:
- Von der Straße Westerloh-Berßen rechtsseitig und ab Westerlohmühlen bis zur Einmündung in die Hase.
- Riehe:
- Hasealtarme:
- Huden (Angeln nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt, Kunstköder sind nicht erlaubt.
- Bückelte
- Lehrte
- Lahre
FV Löningen -
http://http://www.fv-loeningen.de
- Hase:
- Beidseitig von der Brokstreeker Brücke bis zur Dünenkamper Brücke.
- Südradde:
- In der Gemeinden Löningen, Lindern und Lastrup.
- Mühlenbach:
- In der Gemeinden Löningen und Lastrup.
- Elberger See
- Hasetalarme:
- Carl Lange (Löningen)
- Haseknie (Löningen)
- Heckenkölke (Böen)
- Bunnen
- Schelmkappe
- Ehren
Besondere Bedingungen:
- Eisfischen, Köderboote und Befahren von Wiesen und Privatgrundstücken verboten!
- Angelstrecken mit Schafhaltung an der Hase dürfen nicht befahren und befischt werden.
SFV Quakenbrück -
http://http://www.sfv-quakenbrueck.de
- Große Hase:
- Von Nabers Brücke- Brokhagen Stau, beidseitig. (An Dienstagen der Monate November und Dezember darf nicht geangelt werden, vom 01.10.-30.04 darf von der Wohldbrücke bis zur roten Schleuse (Bootshaus) nicht geangelt werden.)
- Kleine Hase:
- Vom Schützenhof (rote Schleuse) bis Wellinghorst Schleuse beidseitig.
- Wrau:
- Vom Überleiter bis zur Mündung beidseitig.
- Grother Kanal:
- Von der Bahn bis Einleiter Bohlenbach.
- Rennplatzteich:
- (Reusen, Senken, Boote und Köderboote sind untersagt. Das befischen der Gräben und Biotope ist nicht gestattet)
- Deichsee:
- (Reusen, Senken, Boote und Köderboote sind untersagt.)
- Im Flach (Firma Lear):
- (Reusen, Senken, Boote und Köderboote sind untersagt.)
- Baggerkuhle in Borg:
- (Reusen, Senken, Boote und Köderboote sind untersagt.)
Besondere Bedingungen:
- Fangbeschränkungen: max. 15 Weißfische
- Vom 01.01.-30.04. jeden Jahres ist das Fischen mit Kunstködern (Blinker, Wobbler, u.s.w.) und Köderfischen/Fischfetzen untersagt.
- Lt. Vorstandsbeschluss gibt es ab sofort eine Futterbeschränkung für alle Stillgewässer (Feriensee, Deichsee, Rennplatzteich, Im Flach, Baggerkuhle) auf täglich maximal 1 kg Trockenfutter incl. Boillies
- Für Lebendköder (z.B. Maden, Würmer) besteht keine Futterbeschränkung
- Vorfüttern ist nicht erlaubt
ASV Westrum-Aselage
- Hase:
- Von Kreisgrenze Cloppenburg, Flusskilometer 50,3 bis Einlauf Hahnenmoorkanal in die Hase (einschließlich Mündungsbereich).
ACHTUNG: Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte schaut Euch vor dem Angeln die Austauschkarten noch einmal genau an oder fragt vor Ort nach den genauen Bedingungen.