Hase II
Impressionen
Zur Hase - allgemein
Die Hase ist ein 169 km langer rechter Nebenfluss der mittleren Ems und durch die Else ein Nebenfluss der Weser in Niedersachsen (Deutschland) und hat ein Einzugsgebiet von 3086 km².
Ein Drittel ihres Wassers fließt unter dem Namen Else in östliche Richtung und mündet bei Kirchlengern in die Werre, die weiter zur Weser läuft. Zwei Drittel des Wassers fließen in nordwestliche Richtung weiter nach Osnabrück in Richtung Bramsche, wo sie den Mittellandkanal unterquert („Hasedüker“ genannt) und sich in zwei Arme teilt, die Hohe Hase und die Tiefe Hase, die sich bei Rieste wieder vereinigen, in das Artland gelangen, wo sie sich erneut in mehrere Arme teilt und zufließende Bäche aufnimmt.
Vor Quakenbrück teilt sich der Fluss in Große Hase, Kleine Hase, die Trentlager Hase und die Wrau. Die heutige Kleine Hase beginnt als Wasserabschlag der Großen Hase an der Überfallhase (Schützenhofwehr in Quakenbrück) und mündet unterhalb Menslage in den Hahnenmoorkanal, der nach neun Kilometern bei Aselage (ein zu Herzlake gehörender ehemaliger Gutsbezirk) in die Große Hase einspeist. Diese Lauflänge beträgt 24 Kilometer. Die letzten 1,6 km der Hase (Ha) sind als Bundeswasserstraße ausgewiesen, wovon die knapp 700 m Mündungsstrecke einen Teil des Dortmund-Ems-Kanals bilden. Zuständig ist dafür das Wasser- und Schifffahrtsamt Meppen.
Der Fluss brachte immer wieder Überschwemmungen, so dass bereits früh Eindeichungen und andere Eingriffe notwendig wurden. Größere Wassermassen wurden zu bestimmten Zeiten mittels Gattern auf Felder abgeleitet, um diese mit Mineralstoffen zu versorgen; es bildeten sich „Rieselwiesen“.
Um größeren Überflutungen vorzubeugen, entstand ab 1972 der 220 Hektar große Alfsee zwischen Rieste und Alfhausen, der bis zu 13 Millionen Kubikmeter Hasewasser aufnehmen kann; ein Reservebecken fasst nochmals acht Millionen Kubikmeter. Das Reservebecken ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Fischfang
Nach dem Niedersächsischen Fischereigesetz von 1978 ist die Hase in drei Fischereibezirke eingeteilt, und zwar
Hase I (von der Bietendorfer Mühle bei Wellingholzhausen bis zur Kreuzung mit dem Mittellandkanal bei Bramsche)
Hase II (von der Kreuzung mit dem Mittellandkanal bis zum Brokhagenstau unterhalb Quakenbrück)
Hase III (vom Brokhagenstau bis zur Einmündung in den Dortmund-Ems-Kanal)
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, bis zum Jahr 2015 ökologischen Zustand ihrer Fließgewässer zu verbessern und u.a. dadurch die „Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit“ für Fische zu erreichen. Bereits jetzt ist die Hase lebendiger als vor dem Beginn der Renaturierungsmaßnahmen. Selbst im Osnabrücker Stadtgebiet kommen in der Hase trotz massiver Eingriffe in der Vergangenheit noch etwa 30 Fischarten vor, wobei die meisten der Fische Besatzfische sind, die Angler aussetzen.
Entlang fast der gesamten Hase kann mit Fischereischein bzw. mit Gastkarte geangelt werden.
Zugelassene Geräte
Eine Spinnrute oder 3 Handangeln mit je einem Haken, davon 2 Raubfischangeln; zusätzlich 1 Köderfischsenke (max 1 qm)
Aalleinen sind verboten.
Der Einsatz von Setzkeschern ist wie auch in allen anderen Gewässern verboten!
Mindestmaße (cm)
Hecht = 60; Wels = -ohne- (in Fangliste eintragen); Schleie = 30; Aal = 45, Karpfen = 50; Zander = 50; Äsche = 30; Bach-/Regenbogenforelle/Saibling = 28; Quappe = 35; Weissfisch = 20; Barsch = 20
Schonzeiten
Hecht und Zander: 01.02.-31.05. ; Bach-/Regenbogenforelle/Saibling = 15.10.-30.04.
In der Zeit vom 01.02.-31.05. ist das Angeln mit Köderfischen, Blinkern, Wobblern, Spinnern, Twistern usw. verboten.
Fangbegrenzungen
Täglich 2 Karpfen und 2 Raubfische (Hecht, Zander, Forelle oder Saibling) 10 Weissfische (Mindestmass = 20 cm)
Die in den Befischungsrichtlinien aufgeführten Fische sind unmittelbar nach dem Fang in die Fangliste einzutragen.
WICHTIG! Die Sperrstrecken bei der Fischtreppe beachten!
Mindestens 50 m Abstand vom Ein- bzw. Auslauf der Fischtreppe!
Bei Zuwiderhandlungen wird die Angelerlaubnis sofort entzogen!
Gewässerkarte