Alfsee
Impressionen
Zum Alfsee - allgemein
Um größeren Überflutungen vorzubeugen, entstand ab 1972 der 220 Hektar große Alfsee zwischen Rieste und Alfhausen, der bis zu 13 Millionen Kubikmeter Hasewasser aufnehmen kann; ein Reservebecken fasst nochmals acht Millionen Kubikmeter.
Das Reservebecken ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Der Alfsee ist ein 2,2 km² großer Stausee im Norden des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen (Deutschland). Er dient als Hochwasser-Rückhaltebecken für das Einzugsgebiet der Hase und als Naherholungsgebiet.
Die Wasseroberfläche des Alfsees umfasst 2,2 km², die Uferlänge ca.sieben Kilometer. Seine maximale Länge beträgt 2,88 km in Nord-Süd-Richtung.
In West-Ost-Richtung ist er im Süden bis 330 m und im Norden bis 1.350 m breit. Sein Stauinhalt umfasst 20 Mio. m³ bei bis zwei Meter Wassertiefe.
Unmittelbar südlich, dort wo der künstlich angelegte Wasser-Zuleiter von der Hase in die Alfsee-Seenwelt einmündet, ist dem eigentlichen Stausee ein kleines Absetzbecken vorgelagert, von dem das Wasser über eine etwa 330 m lange Überlaufschwelle in den See einfließt.
Direkt östlich grenzt an den Alfsee der kleine Dubbelausee, der in West-Ost-Richtung maximal 400 m und in Nord-Süd-Richtung bis 360 m lang ist und auf 37 m ü. NN liegt.
Unmittelbar nordöstlich ist dem Alfsee im Rahmen eines kleines Naturschutzgebiets ein Reservebecken vorgelagert, das in Nord-Süd-Richtung maximal 700 m lang und in West-Ost-Richtung bis zu 425 m breit ist.
Fischfang
Im Alfsee kommen derzeit etwa 30 Fischarten vor, wobei die meisten der Fische Besatzfische sind, die Angler aussetzen.
Entlang des Hauptsees kann mit Fischereischein bzw. mit Gastkarte an einigen freigegebenen Stellen geangelt werden.
Neben Urlaubern und Wassersportlern ist der Alfsee bei uns Anglern sehr beliebt, vor allem wegen des sehr guten Schleienvorkommens.
Geangelt werden darf:
Regelungen vergrößern
Downloadversion Sperrstrecken:
Alfsee-Sperrstrecken_ab_01.012015.pdf
Downloadversion Befischungsordnung:
Befischungsordnung_01.01.2016.pdf
Angeln an der Westseite (Bahnseite) verboten - Ganz wichtig!
Ab 2015 ist das Angeln aus den Schaftränken heraus ganzjährig nicht mehr gestattet. Die 10 Meter im Western an der Überlaufschwelle sind jetzt und in Zukunft nicht Gegenstand der Angelberechtigung nach dem Pachtvertrag. Hier wird immer wieder geangelt, obwohl es nicht zulässig ist.
Der Platz an der Überlaufschwelle ist nicht zum Angeln freigegeben. Daher weisen wir darauf hin, dass dort auch jetzt nicht geangelt werden darf.
Zugelassene Geräte
3 Handangeln mit je einem Haken, davon 2 Raubfischangeln oder eine Spinnrute;
zusätzlich 1 Köderfischsenke (max 1 qm); Der Einsatz von Setzkeschern ist wie auch in allen anderen Gewässern verboten!
Mindestmaße (cm)
Hecht = 60; Wels = -ohne- (in Fangliste eintragen); Schleie = 30; Aal = 45, Karpfen = 50; Zander = 50; Äsche = 30; Bach-/Regenbogenforelle/Saibling = 28; Quappe = 35; Weissfisch = 20; Barsch = 20
Schonzeiten
Hecht und Zander: 01.01.-30.04. ; Bach-/Regenbogenforelle/Saibling = 15.10.-30.04.
In der Zeit vom 01.01.-30.04. ist das Angeln mit Köderfischen, Blinkern, Wobblern, Spinnern, Twistern usw. verboten.
Fangbegrenzungen
Täglich 2 Karpfen und 2 Raubfische (Hecht, Zander, Forelle oder Saibling)
10 Weissfische (Mindestmaß = 20 cm)
Die in den Befischungsrichtlinien aufgeführten Fische sind unmittelbar nach dem Fang in die Fangliste einzutragen.
Das Angeln mit Köderbooten ist verboten.
Gewässerkarte