Teich Hertmann
Impressionen
Zum Teich Hertmann - allgemein
Der Teich Hertmann ist im Rahmen der Baumaßnahmen zur Umgehungsstraße Bersenbrück entstanden.
Dieses schöne, von Bäumen umgebene Gewässer bietet inzwischen vielen Tieren eine Heimat und wurde als Naturschutgebiet ausgewiesen.
Dank der Pflege unserer Mitglieder ist er zu einer grünen Oase in Bersenbrück geworden die vielen Tieren Schutz bietet.
Fischfang
Dank der eifrigen Besatzmassnahmen unseres Vereins und der Gewässerpflege ist inzwischen im Teich Hertmann der Fischbestand gut angewachsen. Neben Aal, Zander und Flusskrebsen steigen auch die Chancen stattliche Karpfen und Weissfische zu fangen.
Zugelassene Geräte
2 Handangeln mit je einem Haken, davon 1 Raubfischangel (nur mit totem Köderfisch). Das Blinkern sowie der Einsatz von Setzkeschern sind verboten!
Der Einsatz von Setzkeschern ist wie auch in allen anderen Gewässern verboten!
Angelzeiten
Fangbegrenzungen: 1 Karpfen, 1 Raubfisch, 1 Brasse pro Tag.
Schwarzmundgrundeln und Welse müssen entnommen werden.
Mindestmaße (cm)
Hecht = 60; Wels = -ohne- (in Fangliste eintragen); Schleie = 30; Aal = 45, Karpfen = 50; Zander = 50; Äsche = 30; Bach-/Regenbogenforelle/Saibling = 28; Quappe = 35; Weissfisch = 20; Barsch = 20
Schonzeiten
Hecht und Zander: 01.02.-31.05. ; Bach-/Regenbogenforelle/Saibling = 15.10.-30.04.
In der Zeit vom 01.02.-31.05. ist das Angeln mit Köderfischen usw. verboten.
Fangbegrenzungen
Täglich 1 Karpfen und 1 Raubfisch (Hecht, Zander, Forelle oder Saibling)
Die in den Befischungsrichtlinien aufgeführten Fische sind unmittelbar nach dem Fang in die Fangliste einzutragen.
Folgende Verhaltensregeln bestehen zusätzlich
- Offenes Feuer, sowie Grillen sind absolut verboten.
- Müll, auch wenn es nicht der eigene ist, muss mitgenommen und fachgerecht entsorgt werden wie auch an allen anderen Gewässern!
- Das Baden, befahren mit Booten oder anderen Hilfsmitteln, sowie der Einsatz von Drohnen, Futterboten o.ä. sind verboten.
- Maximale Futtermenge pro Tag: 1 Liter, das langfristige Anfüttern (z.B. mit Boilies, Mais,…) ist verboten.
- Beim Angeln am Teich Hertmann muss das Beiblatt unterschrieben und zusätzlich mitgeführt werden. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die vorstehenden Bedingungen an.
Eine Zuwiderhandlung wird als Angeln ohne Angelerlaubnis gewertet! Das Beiblatt könnt Ihr auch hier noch einmal ansehen oder ausdrucken. Beiblatt_Teich_Hertmann_2019_A5.pdf
Gewässerkarte